Zwar kann man auch im Ausland Rentenansprüche des jeweiligen Landes erwerben, auch hat Deutschland mit vielen Ländern Sozialversicherungsabkommen geschlossen, um Nachteile für international tätige Beschäftigte zu vermeiden. 

Dennoch kann es sinnvoll sein, parallel in Deutschland weiter freiwillige Beiträge in sein deutsches Rentenversicherungskonto einzuzahlen.

Denn es kann sein, dass die ausländischen Rentenansprüche deutlich niedriger sind als es unter sonst gleichen Bedingungen bei einer Beschäftigung in Deutschland der Fall wäre. Auch steuerliche Aspekte (zu denen ich Sie nicht beraten kann und darf) könnten interessant sein.

Ich empfehle Ihnen daher, rechtzeitig einen Beratungstermin bei mir zu vereinbaren, denn freiwillige Beiträge für das laufende Jahr dürfen nur bis zum 31.3. des Folgejahres eingezahlt werden.

Um seine internationalen Rentenansprüche der ersten zwei Schichten - also Gesetzliche und Betriebliche Rentenversicherung (GRV und BAV) - ermitteln zu können, wurde unter der Leitung der VBL ein interaktives Portal geschaffen:

www.findyourpension.eu

Es wurde bisher vor allem für Forscher und Wissenschaftler geschaffen, da diese Personen häufig Zeitverträge an verschiedenen Universitäten und Forschungseinrichtungen in diversen Ländern haben und somit die Altersversorgung sehr zersplittert sein kann. Das Portal wird laufend erweitert.