Welche Kosten entstehen Ihnen durch meine Tätigkeit?
Grundsätzlich erfolgt die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Dabei erfolgt die Bemessung der Vergütung im Sozialrecht in der Regel nicht nach dem Streitwert, sondern ist nach mehreren Parametern, unter anderem Aufwand und Schwierigkeitsgrad, innerhalb gewisser Grenzen festzusetzen.
Um Ihnen schon im Vorfeld größtmögliche Transparenz zu zeigen, kläre ich bereits im Erstgespräch mit Ihnen die anfallenden Kosten.