Was sind Rentenberater?

Rentenberater gehören zum Kreis der in der Rechtspflege tätigen Personen. Der Begriff des Rentenberaters ist gesetzlich geschützt, d.h. nur gerichtlich registrierte Rentenberater dürfen sich auch so nennen. Ich wurde von der Präsidentin des Landgerichtes Bremen mit Bescheid vom 5.12.2016 als Rentenberater zugelassen (AZ: 3712 E 5/16). Die Zulassung können Sie unter diesem Link einsehen:

www.landgericht-bremen.de

Das Landgericht Bremen ist auch die zuständige Aufsichtsbehörde:

Landgericht Bremen

Die Präsidentin

Domsheide 16

28195 Bremen.

Rentenberater sind gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 RDG verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € je Versicherungsfall abzuschließen. Sie gilt für Auftraggeber im In- und Ausland. Meine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung besteht bei der

ERGO Versicherung AG

ERGO-Platz 1

40477 Düsseldorf.

Versicherungsnummer: SV 74703956-779.
 

Der Berufstätigkeit liegen zugrunde:


Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (EGRDG)
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
Verordnung zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDV)

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Der Deutsche Bundestag äußert sich zu der Bedeutung der Rentenberater (Bundestagsdrucksache 8/4277):

„Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechtes im Rechtsleben – insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten – als unentbehrlich erwiesen.“