Die einzige Möglichkeit, vorgezogen ohne Abschläge in die Altersrente zu gehen, besteht für Meschen, die nicht schwerbehindert sind, darin, die Wartezeit von 45 Jahren zu erfüllen.
Hierzu zählen neben den klassischen Pflichtbeitragszeiten auch freiwillige Beiträge, wenn man für mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt hat, sowie Zeiten des Arbeitslosengeld- oder Unterhaltsgeldbezuges durch die Agentur für Arbeit. Nicht zur Wartezeit von 45 Jahren zählen aber reine Schul- und Studienzeiten ohne Beitragszahlung. Das bedeutet, dass z.B. Akademiker in der Regel keine Chance haben, diese Option zu erreichen.
Aber:
Auch (angehende) Akademiker haben die Möglichkeit, diese Wartezeit zu erfüllen, wenn Sie sich rechtzeitig kümmern!
1. Möglichkeit: Minijob neben dem Studium
Auf keinen Fall die Versicherungsfreiheit beantragen, denn billiger als auf diese Weise geht es nicht!
2. Möglichkeit: freiwillige Beiträge zahlen.
Ab Vollendung des 16. Lebensjahres ist man berechtigt, freiwillige Beiträge zu zahlen, wobei für die Zeit bis zum 17. Lebensjahr noch rentenrechtliche Besonderheiten (Gesamtleistungsbewertung) zu beachten sind. Ab 17. Lebensjahr ist dies jedoch unbedingt zu empfehlen. Achtung: freiwillige Beiträge für das laufende Jahr dürfen nur bis zum 31.3. des Folgejahres eingezahlt werden.
Beitragszeiten sind nämlich immer vorrangig vor beitragsfreien Anrechnungszeiten zu zählen.