Erwerbsminderungsrenten

Bei Erwerbsminderungsrenten führen weitere Einzahlungen meist nicht zu einer Erhöhung der späteren Altersrente. Erst nach dem Ende der Zurechnungszeit entstehen zusätzliche Entgeltpunkte, die nicht schon in der bisherigen Gesamtleistungsbewertung enthalten sind. Dies liegt daran, dass die Entgeltpunkte nach Rentenbeginn normalerweise auf einer Teilzeitbeschäftigung beruhen, die dann eben auch einen niedrigeren Wert haben als die Zurechnungszeit. Gerne informiere ich Sie im Detail darüber.

Altersrenten

Anders als früher kann man seit 2017 (Flexirentengesetz) auch nach Rentenbeginn seinen Rentenanspruch noch erhöhen: durch freiwillige Beiträge bis zur Regelaltersgrenze, versicherungspflichtige Minijobs und Pflegepflichtbeiträge. Gerne berate ich Sie, was wann sinnvoll ist.