Schwerbehinderte Menschen können vorzeitig und mit weniger Abschlägen in Rente gehen, wenn sie 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben.

Hier sind zwei Voraussetzungen wesentlich:

  • ein Grad der Behinderung von 50% oder mehr
  • die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren.

Ich kümmere mich um beides.

Ab einem Grad der Behinderung von 50% erwirbt man diesen eigenständigen Rentenanspruch. Dabei kommt es vielfach darauf an, dem Versorgungsamt (in Bremen: AVIB) alle Gesundheitsstörungen mitzuteilen. Also nicht nur auf die Hauptdiagnose zu schauen, sondern auch vermeintlich harmlose oder medikamentös behandelte Neben- oder Begleiterkrankungen zu nennen (Beispiel: nicht nur "Bluthochdruck" aufschreiben, sondern auch "Diabetes" etc.). Auf das Beratungsgespräch mit mir können Sie sich gut vorbereiten, indem Sie eine sorgfältige Liste ihrer Gesundheitsstörungen aufstellen.

Haben Sie bereits eine festgestellte Behinderung von 50% oder mehr und haben Sie ggf. längere Lücken in Ihrer Erwerbsbiografie, so sollten Sie mich kontaktieren, damit wir klären können, ob Sie die Wartezeit von 35 Jahren vielleicht noch durch eine Sondernachzahlung o.ä. erreichen können. Vieles ist möglich, manches nicht. Es empfiehlt sich daher, mich rechtzeitig zu fragen.

Ist die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, so kläre ich mit Ihnen die Rentenhöhe (brutto und netto) einer vorzeitigen Altersrente für Schwerbehinderte bzw. bereite alternativ einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung vor, da diese meist höher ist als die Altersrente.