Der normale Weg geht so: wenn zwei Eheleute sich scheiden lassen wollen, nehmen sie sich (jeder für sich oder beide gemeinsam) einen Anwalt, der die Scheidung beim Familiengericht beantragt. Das Gericht ist jetzt Herrin des Verfahrens. Es stellt die Ehezeit fest, es stellt den Antrag dem Antragsgegner zu, es schreibt die Parteien an wegen des Versorgungsausgleiches. Hierzu muss jeder der beiden Eheleute einen Kontenklärungsantrag bei seinem Rentenversicherungsträger stellen, anhand dessen dieser dann die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften feststellt. Nun kann das Gericht den eigentlichen Versorgungsausgleich vornehmen. Dieser ist ein sogenannter Hin-und-her-Ausgleich, bei dem jeder von jedem von jeder Anwartschaft die Hälfte erhält. Dieses Verfahren ist im Prinzip sehr gerecht, aber auch etwas umständlich, und es führt unter Umständen zu einer Zersplitterung in viele Kleinstrentenanwartschaften.
Als Ausweg bietet sich hier die Möglichkeit einer individuellen notariellen Vereinbarung an.
Meine Hilfe besteht zum einen bei der Kontenklärung, zum anderen versuche ich mit Ihnen gerne eine Lösung zur Vorbereitung einer solchen notariellen Vereinbarung zu finden.
Ist eine solche Vereinbarung da, prüft das Gericht nur noch Wirksamkeits- und Durchsetzungshindernisse.
Dies kann somit ein Weg sein, Kosten zu sparen und den Vorgang zu beschleunigen.