Die Rentenversicherung möchte Geld zurückhaben? Das kommt vor. Grundsätzlich ist es auch richtig, dass dem Bürger nur so viel ausgezahlt wird, wie ihm auch tatsächlich zusteht. Aber so einfach wie bei Ihrer Stromabrechnung geht es - außer bei der Flexirente - nicht. Die Behörde muss ein genaues Ablauf- und Prüfschema einhalten. Hier werden nicht selten Fehler gemacht. Ich kläre gerne mit Ihnen, ob die Rückforderung rechtens ist oder ob Ermessens- oder Verfahrensfehler vorliegen.