Gerne erledige ich für Sie das komplette Rentenverfahren: vom Antrag bis zur Bescheidüberprüfung.

Wie kann die Altersrente im voraus berechnet werden, wenn der letzte Arbeitstag noch gar nicht vorbei ist?

Das Problem: Die meisten Rentenantragsteller möchten ihren Rentenbescheid gerne schon vor dem eigentlichen Rentenbeginn in den Händen halten, wenn die Beschäftigung noch gar nicht beendet ist. Erstens, weil man wissen möchte, wieveil nun endgültig dabei herauskommt. Zweitens, weil man vielleicht auch einen Anspruch auf eine Betriebsrente hat - und die kann meistens erst dann beantragt werden, wenn der Rentenbescheid vorliegt.

Für diesen Fall hat der Gesetzgeber ein Verfahren geschaffen, das sich Gesonderte Meldung und Hochrechnung nennt. Zunächst wird der Arbeitgeber aufgefordert, frühestens mit Ablauf des 4. Kalendermonats vor Rentenbeginn eine sog. Gesonderte Meldung abzugeben die das tatsächliche RV-Bruttoentgelt des laufenden Jahres bis zu diesem Datum enthält. Als nächstes wird auf der Basis dieses und des Vorjahresentgeltes ein fiktives Entgelt für einen 12-Monatszeitraum vor der Gesonderten Meldung errechnet. 1/12 davon ist dann der Wert, der für jeden Monat bis zum Rentenbeginn zugrunde gelegt wird.

So weit, so gut, denn bei gleichbleibenden Gehältern ist das kein Problem.

Ein Problem entsteht, wenn es Sonderzahlungen, Lohnsteigerungen, Boni, Überstundenauszahlungen usw. gibt, denn es gilt das Korrekturverbot: der errechnete Wert ist, wenn man dem Verfahren zugestimmt hat, maßgebend! Der hochgerechnete Wert kann nämlich sowohl zu hoch als auch zu niedrig ausfallen. Beides darf nicht korrigiert werden.

Kurz zusammengefasst hat man für die Rentenberechnung zwei Optionen zur Auswahl: schnell und falsch oder richtig und langsam.

Wie groß ist der mögliche Fehler? Ich habe Modellrechnungen mit einem Durchschnittsverdiener (13 Gehälter) durchgeführt. Danach kann der Unterschied bereits hier bis zu 3 € in der monatlichen Rente ausmachen, je nachdem, ob bzw. wann die Gesonderte Meldung abgegeben wird. Der kumulierte finanzielle Schaden einer ungünstig abgegebenen Gesonderten Meldung kann somit bis zu ca. 700 € betragen. Aus diesem Grunde empfehle ich, einen Rentenantrag nur beim Fachmann (oder einer Fachfrau) zu stellen.

Die meisten Menschen stellen ihn nur einmal im Leben: den Rentenantrag. Hier gilt es daher, besonders wachsam zu sein.

Und so geht´s:

Etwa ein dreiviertel Jahr vor dem anvisierten Rentenbeginn kommen Sie am besten zu mir. Wir klären dann: 

  • ob das Rentenkonto geklärt ist
  • die voraussichtliche Rentenhöhe brutto/netto
  • den optimalen Rentenbeginn
  • den Rentenberechnungsmodus
  • die zu erwartenden Kosten.

Flexirente sowie die Berechnungsvorschrift zur Hochrechnung sorgen für Gestaltungsoptionen, die man kennen muss, um sie optimal für sich nutzen zu können. Das übernehme ich dann gerne für Sie. Möglicherweise ist es nämlich günstiger, die Rente (unabhängig von Ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen) ein oder zwei Monate früher oder auch später beginnen zu lassen.

Haben Sie dann den für Sie optimalen Rentenbeginn gefunden, stellen wir etwa drei Monate vor Rentenbeginn den Rentenantrag. Den Termin stimmen wir zeitnah ab. Ich kümmere mich dann um die Erledigung möglicher Rückfragen durch den RV-Träger, die optimale Steuerung der Gesonderten Meldung, die Meldung zur Krankenversicherung der Rentner und am Ende prüfe ich den Rentenbescheid auf seine Richtigkeit. In einer Abschlussbesprechung gehen wir Ihren Rentenbescheid in Ruhe durch, und ich gebe Ihnen noch Tipps für die Zeit nach Rentenbeginn. Gerne fordere ich dann auch gleich die Rentenbezugsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt für Sie mit an, damit Sie auch für den Gang zum Steuerberater gut gerüstet sind und es später keine bösen Überraschungen mit dem Finanzamt gibt.

Bitte nehmen Sie Kontakt zu mir auf.