Ersatzzeiten sind Zeiten, die thematisch mit dem 2. Weltkrieg und dessen Folgen zusammenhängen. Nach dem Gesetz sind sie bis zum 31.12.1991 begrenzt. Ersatzzeiten können daher nur noch auftreten bei Personen, die bis zum 31.12.1991 als Vertriebene, Aussiedler oder Spätaussiedler aus Polen, den Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR, sowie einigen anderen Ländern (z.B. Rumänien) nach Deutschland übergesiedelt sind. Ebenso ist eine anschließende Arbeitslosigkeit bis zum 31.12.1991 als Ersatzzeit anzurechnen. Die Deutsche Rentenversicherung hat die Vordrucke und die entsprechenden Fragen im Kontenklärungsantrag (V100) jedoch gelöscht bzw. gestrichen. Zwar sind die meisten der betroffenen Fälle inzwischen geklärt, aber es gibt immer noch Ausnahmen. Es heißt also, hier besonders aufzupassen.