Wie kann die Altersrente im voraus berechnet werden, wenn der letzte Arbeitstag noch gar nicht vorbei ist?

Das Problem: Die meisten Rentenantragsteller möchten ihren Rentenbescheid gerne schon vor dem eigentlichen Rentenbeginn in den Händen halten, wenn die Beschäftigung noch gar nicht beendet ist. Erstens, weil man wissen möchte, wieveil nun endgültig dabei herauskommt. Zweitens, weil man vielleicht auch einen Anspruch auf eine Betriebsrente hat - und die kann meistens erst dann beantragt werden, wenn der Rentenbescheid vorliegt.

Für diesen Fall hat der Gesetzgeber ein Verfahren geschaffen, das sich Gesonderte Meldung und Hochrechnung nennt. Zunächst wird der Arbeitgeber aufgefordert, frühestens mit Ablauf des 4. Kalendermonats vor Rentenbeginn eine sog. Gesonderte Meldung abzugeben die das tatsächliche RV-Bruttoentgelt des laufenden Jahres bis zu diesem Datum enthält. Als nächstes wird auf der Basis dieses und des Vorjahresentgeltes ein fiktives Entgelt für einen 12-Monatszeitraum vor der Gesonderten Meldung errechnet. 1/12 davon ist dann der Wert, der für jeden Monat bis zum Rentenbeginn zugrunde gelegt wird.

So weit, so gut, denn bei gleichbleibenden Gehältern ist das kein Problem.

Ein Problem entsteht, wenn es Sonderzahlungen, Lohnsteigerungen, Boni, Überstundenauszahlungen usw. gibt, denn es gilt das Korrekturverbot: der errechnete Wert ist, wenn man dem Verfahren zugestimmt hat, maßgebend! Der hochgerechnete Wert kann nämlich sowohl zu hoch als auch zu niedrig ausfallen. Beides darf nicht korrigiert werden.

Kurz zusammengefasst hat man für die Rentenberechnung zwei Optionen zur Auswahl: schnell und falsch oder richtig und langsam.

Wie groß ist der mögliche Fehler? Ich habe Modellrechnungen mit einem Durchschnittsverdiener (13 Gehälter) durchgeführt. Danach kann der Unterschied bereits hier bis zu 3 € in der monatlichen Rente ausmachen, je nachdem, ob bzw. wann die Gesonderte Meldung abgegeben wird. Der kumulierte finanzielle Schaden einer ungünstig abgegebenen Gesonderten Meldung kann somit bis zu ca. 700 € betragen. Aus diesem Grunde empfehle ich, einen Rentenantrag nur beim Fachmann (oder einer Fachfrau) zu stellen.